Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 12.09.2006 - 18 WF 176/06 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,22709) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Familienrechtliche Voraussetzungen der Erteilung eines Platzverweises gegenüber einem gewalttätigen Ehemann; Erfolgsaussichten eines familienrechtlichen Wohnungszuweisungsantrags einer Ehefrau wegen erlittener und erneut drohender ehelicher Tätlichkeiten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- FamRZ 2007, 829
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Stuttgart, 27.11.2003 - 18 WF 190/03
Familiensache: Zuweisung der Ehewohnung an den betreuenden Elternteil; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Hamm, 25.09.2013 - 2 UF 58/13
Das Kindeswohl kann die Zuweisung der Ehewohnung bei getrennt lebenden Ehegatten …
In den Fällen vorsätzlich und widerrechtlich verübter Gewalt gegen Körper, Gesundheit oder Freiheit des Ehepartners sowie auch der bloßen Drohung mit solcher Gewalt, - erst recht, wenn sie sich gegen sein Leben richtet - ist die Ehewohnung im Regelfall dem verletzten oder bedrohten Ehegatten ganz zu überlassen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. September 2006 - 18 WF 176/06 - FamRZ 2007, 829; OLG Köln, Beschluss vom 08. April 2005 - 4 UF 68/05 - OLGR Köln 2005, 440; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 28. Oktober 2004 - 6 WF 70/04; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 21. Januar 2004 - 1 UF 505/03 - NJW-RR 2004, 435;… Neumann, in: Bamberger/Roth, Beck'scher Online-Kommentar BGB, Stand: 01.08.2013, § 1361b BGB Rn. 9). - OLG Celle, 06.02.2009 - 15 UF 154/08
Befristung von Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz
An die Widerlegung dieser Vermutung sind daher hohe Anforderungen zu stellen (vgl. OLG Brandenburg NJW-RR 2006, 220 f.. OLG Stuttgart FamRZ 2007, 829 f., 2004, 876. Palandt/Brudermüller, 68. Aufl., § 1 GewSchG Rn. 6. AnwKBGB/Heinke § 1 GewSchG Rn. 29).